Bachläufe Fischereirecht 13137 und Fischereirecht 13224
Das Fischereirecht 13137 Schlossauer Ohe mit Ruselbachl, Waldwiesbach, Irrlaubach, Müllerinbach und Hermannsbach ist angepachtetes Gewässer vom Freistaat Bayern. Das Gewässer erstreckt sich von Höhe Ritzmaiser Säge bis Brückenüberquerung Hochbruck (Anfang und Ende der Fischstrecke sind durch Hinweistafeln gekennzeichnet). Das Fischereirecht 13224 Schlossauer Ohe mit Grundbachl, Ohwies- & Stockwiesbachl, Käsermühlbach, Schmöllmergraben sowie Zellerbach ist ebenfalls angepachtetes Gewässer vom Freistaat Bayern. Das Gewässer erstreckt sich von der Brückenüberquerung Hochbruck bis kurz vor Ortschaft Langbruck. Auch hier sind Anfang und Ende der Fischstrecke durch Hinweistafeln gekennzeichnet.
Schonmaße & -zeiten
Bachforelle
26 cm
01.10. bis 31.03.
Bachsaibling
kein Schonmaß
keine
Regenbogenforelle
26 cm
01.10. bis 15.03.
Äsche
35 cm
01.10. bis 30.04.
Das Fischen ist mit nur 1 Handangel erlaubt.
Es darf ausschließlich mit Kunstköder gefischt werden (Fliegen- oder Spinnfischen).
Das Fischen mit Maden, Teig oder Wurm ist verboten!
Es dürfen pro Angeltag höchstens 3 Fische entnommen werden.