Weiheranlage Loham Flurnummer 3019/2
Die Weiheranlage in Loham ist vereinseigenes Gewässer und darf auch ausschließlich nur von Vereinsmitgliedern vom Ufer aus befischt werden. Die Größe des Gewässers beträgt 1,66 ha. Das Befahren des Grundstücks ist nur Vereinsmitgliedern gestattet. Auf Sauberkeit des Gewässers und des Uferbereiches ist stets zu achten.
Schonmaße & -zeiten
Hecht
60 cm
15.02. bis 30.04
Zander
55 cm
15.03. bis 30.04.
Karpfen
35 cm
keine
Graskarpfen
ganzjährig geschont
ganzjährig geschont
Marmorkarpfen
kein Schonmaß
keine
Schleie
26 cm
keine
Aal
40 cm
keine
Weißfische
kein Schonmaß
keine
Erlaubt ist das Fischen mit max. 2 Handangeln vom Ufer aus.Fische dürfen nur in knotenfreien Keschern gehältert werden. Das Zurücksetzen von gehälterten Fischen ist verboten! Die jeweils gültigen Entnahmebestimmungen bitten den Erlaubnisscheinen entnehmen.